Heizungsgesetz 2026: Was Eigentümer zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wissen müssen

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Das umstrittene „Heizungsgesetz“ wird abgelöst: Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entfällt die 65-Prozent-Regel, an ihre Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe. Doch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 verschiebt sich, und für viele Eigentümer in Baden-Württemberg stellen sich konkrete Fragen: Was bedeutet das für meine Heizungsplanung? Welche Förderungen bleiben bestehen? Und beeinflusst die Reform den Wert meiner Immobilie? In diesem Ratgeber bekommen Sie einen klaren Überblick über die wichtigsten Änderungen – und was sie speziell für Hauseigentümer in der Region Ludwigsburg bedeuten.
Vom GEG zum GModG – warum das Heizungsgesetz reformiert wird
Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 wurde die unter anderem sogenannte 65-Prozent-Regel eingeführt. Diese verpflichtete Eigentümer dazu, in bestimmten Fällen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Besonders der verpflichtende Umstieg auf Wärmepumpen oder hybride Heizsysteme sorgte bundesweit für Kritik und Verunsicherung.
Weitere aktuelle Bestimmungen zum Heizungstausch finden Sie in unsere Blogartikel: Heizungstausch Pflicht. Diese Bestimmungen haben bei Eigentümern häufig für Verärgerung geführt.
Politische Kehrtwende
Nun folgt die politische Kehrtwende: Die Bundesregierung plant, das bisherige GEG durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu ersetzen. Grundlage dafür ist das Eckpunktepapier der Koalition vom 24. Februar 2026. Darin wird die Abschaffung der bisherigen Heizungsregelungen angekündigt.
Referentenentwurf bereits veröffentlicht
Am 5. Mai 2026 wurde bereits ein Referentenentwurf veröffentlicht. Aktuell läuft die Verbändeanhörung. Ursprünglich sollte das Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Branchenverbände und Fachjuristen gehen inzwischen jedoch davon aus, dass sich der Start auf den Sommer oder Herbst 2026 verschieben dürfte.
Für Eigentümer besonders wichtig: Die bisherige 65-Prozent-Pflicht bleibt übergangsweise in bestimmten Großstädten bestehen, bis die neue Regelung rechtssicher umgesetzt ist. Hintergrund ist die kommunale Wärmeplanung, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 abgeschlossen sein muss.
Was ändert sich beim Heizungsgesetz 2026?
Die wichtigste Änderung: Die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizungseinbau entfällt. Konkret sollen die §§ 71 bis 71p GEG gestrichen werden. Damit fällt die bekannte 65-Prozent-Regel weg.
Stattdessen setzt das neue Heizungsgesetz 2026 auf Technologieoffenheit. Eigentümer sollen künftig wieder frei entscheiden können, welche Heizungsart sie einbauen möchten. Laut Referentenentwurf sind unter anderem folgende Systeme zulässig:
- Gasheizungen
- Ölheizungen
- Wärmepumpen
- Solarthermie
- Biomasseheizungen
- Hybridheizungen
- Stromdirektheizungen
Auch die bisher verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen soll entfallen. Das vereinfacht die Entscheidungsprozesse für Eigentümer erheblich.
Bio-Treppe als Kompromiss zum Klimaschutz
Gleichzeitig führt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz jedoch eine sogenannte Bio-Treppe ein. Diese verpflichteten Betreiber neuer Gas- oder Ölheizungen dazu, künftig schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe zu nutzen.
Zusätzlich bleibt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz bestehen. Vermieter müssen sich also weiterhin anteilig an den CO2-Kosten fossiler Heizungen beteiligen. Besonders bei energetisch schwächeren Gebäuden kann dies künftig zu höheren laufenden Kosten führen.
Wird das Heizungsgesetz wirklich abgeschafft?
Viele Eigentümer fragen sich derzeit, ob das Heizungsgesetz 2026 komplett abgeschafft wird. Die kurze Antwort lautet: Nein.
Tatsächlich verschwindet nicht das gesamte Gebäudeenergiegesetz. Vielmehr werden einzelne Regelungen – insbesondere die 65-Prozent-Pflicht – aufgehoben oder ersetzt. Das Gesetz erhält außerdem einen neuen Namen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Wichtig für Eigentümer:
- Bestehende Heizungen müssen nur unter gewissen Voraussetzungen ausgetauscht werden. Infos dazu finden Sie bei den bisherigen Bestimmungen.
- Bereits eingebaute Heizsysteme genießen Bestandsschutz.
- Förderprogramme für klimafreundliche Heizungen bleiben erhalten.
- Die kommunale Wärmeplanung bleibt ebenfalls bestehen.
Das bedeutet: Wer bereits eine neue Wärmepumpe oder Hybridheizung installiert hat, ist von der Reform nicht negativ betroffen. Gleichzeitig erhalten Eigentümer künftig wieder mehr Entscheidungsfreiheit bei der Heizungswahl.

Was ist die Bio-Treppe im neuen Heizungsgesetz?
Die sogenannte Bio-Treppe ist der zentrale Baustein des neuen Heizungsgesetzes 2026. Sie ersetzt die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht.
Künftig dürfen neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen sie ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe verwenden. Dazu zählen beispielsweise:
- Biomethan
- Bioöl
- Wasserstoff
- synthetische Brennstoffe
Geplant sind aktuell folgende Stufen:
- 10 % Bio-Anteil ab 2029
- 15 % ab 2030
- 30 % ab 2035
- 60 % ab 2040
Der Nachweis soll über zertifizierte Massenbilanzsysteme erfolgen. Hybridheizungen mit Wärmepumpe oder Solarthermie sollen teilweise von der Bio-Treppe ausgenommen werden.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Fossile Heizungen bleiben erlaubt, könnten langfristig aber deutlich teurer werden – insbesondere durch steigende Brennstoffpreise und den CO2-Preis.
Welche Heizungsoptionen sind ab 2026 erlaubt?
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird die Heizungswahl deutlich flexibler. Eigentümer können künftig wieder stärker nach Wirtschaftlichkeit, Gebäudezustand und persönlicher Situation entscheiden.
Erlaubt bleiben unter anderem:
Wärmepumpe
Die Wärmepumpe bleibt die bevorzugte Lösung vieler Eigentümer – insbesondere wegen der hohen Förderungen und niedrigen Betriebskosten.
Solarthermische Anlagen
Solarthermie eignet sich vor allem als Ergänzung zu bestehenden Heizsystemen.
Biomasse- und Wasserstoffheizungen
Pelletheizungen und wasserstofffähige Heizsysteme bleiben zulässig, sind jedoch nicht in jedem Gebäude wirtschaftlich sinnvoll.
Hybridheizungen
Besonders beliebt dürften künftig Hybridlösungen werden – etwa die Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung.
Klassische Gas- oder Ölheizung
Auch reine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen bleiben erlaubt. Allerdings greift hier künftig die Bio-Treppe.
Stromdirektheizung
Für kleinere oder sehr gut gedämmte Gebäude kann auch eine Stromdirektheizung infrage kommen.
Fern- und Nahwärme
Vor allem in urbanen Regionen wie Stuttgart, Bietigheim-Bissingen oder Ludwigsburg gewinnt der Anschluss an Wärmenetze zunehmend an Bedeutung.

Welche Förderung gibt es 2026 für die Heizung?
Die gute Nachricht für Eigentümer: Die Heizungsförderung bleibt nach aktuellem Stand mindestens bis 2029 bestehen.
Besonders attraktiv bleibt die Förderung für Wärmepumpen. Über die staatliche Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind weiterhin Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten möglich – maximal 21.000 Euro.
Die Förderung setzt sich aktuell zusammen aus:
- 30 % Grundförderung
- Klimageschwindigkeitsbonus
- Einkommensbonus
- Effizienzbonus
Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die KfW beziehungsweise teilweise über das BAFA.
Förderanträge müssen vor der Beauftragung gestellt werden
Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Abschluss eines Liefer- oder Handwerkervertrags gestellt werden.
Zusätzlich kann in Baden-Württemberg eine Ergänzungsförderung über die L-Bank Baden-Württemberg möglich sein.
Da Förderbedingungen regelmäßig angepasst werden, sollten Eigentümer die aktuellen Konditionen immer direkt bei den offiziellen Stellen prüfen.
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Verkäufer in Baden-Württemberg?
Für Eigentümer in Baden-Württemberg wird der energetische Zustand einer Immobilie zunehmend zum Verkaufsfaktor. Käufer achten heute deutlich stärker auf:
- Heizungsart
- Energieausweis
- Sanierungsbedarf
- Laufende Energiekosten
- Mögliche Modernisierungspflichten
Besonders gut sanierte Immobilien erzielen häufig deutlich höhere Verkaufspreise und verkaufen sich schneller.
Kommunale Wärmeplanung beeinflusst technologische Möglichkeiten
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die kommunale Wärmeplanung. Städte wie Ludwigsburg, Stuttgart oder Heilbronn müssen bis Mitte 2026 verbindliche Wärmepläne vorlegen. Dadurch verändert sich auch die Attraktivität einzelner Heizsysteme je nach Lage.
Zusätzlich gilt in Baden-Württemberg bereits eine Solarpflicht bei vielen Dachsanierungen. Eigentümer stehen dadurch oft vor mehreren energetischen Anforderungen gleichzeitig.
Ein professioneller Blick lohnt sich
Gerade vor einem geplanten Verkauf lohnt sich deshalb eine professionelle Bewertung der Immobilie inklusive möglicher Sanierungs- und Modernisierungsszenarien. In vielen Fällen ist es wirtschaftlich sinnvoller, vor dem Verkauf gezielt einzelne Maßnahmen umzusetzen, um den Verkaufspreis und die Vermarktungszeit positiv zu beeinflussen.
Weitere Informationen zur Wertsteigerung von Immobilien finden Sie in einem eigenen Blogartikel.
Fazit – Heizungsgesetz 2026 im Überblick
Das neue Heizungsgesetz 2026 bringt für Eigentümer deutlich mehr Flexibilität. Die umstrittene 65-Prozent-Regel fällt weg, das Gebäudeenergiegesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umgebaut, und an die Stelle starrer Vorgaben tritt die sogenannte Bio-Treppe.
H3: Förderungen bleiben weiterhin attraktiv
Gleichzeitig bleibt die Förderung für klimafreundliche Heizungen attraktiv. Wärmepumpen und Hybridlösungen dürften daher weiterhin die wirtschaftlich interessantesten Optionen bleiben.
Für Eigentümer in Ludwigsburg und der gesamten Region Baden-Württemberg gilt dennoch: Energieeffizienz bleibt ein entscheidender Faktor für den Immobilienwert. Käufer achten stärker denn je auf Heizkosten, Sanierungsbedarf und Zukunftssicherheit.
Wenn Sie überlegen, ob Sie Ihre Immobilie vor oder nach einer Heizungssanierung verkaufen sollten, kann eine professionelle Immobilienbewertung helfen, die wirtschaftlich beste Entscheidung zu treffen.
Erfahren Sie hier in wenigen Minuten was Ihre Immobilie wert ist oder kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch.
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