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Geerbtes Haus verkaufen – Ablauf, Steuern und was Erben wissen müssen

Veröffentlicht
25.03.2026
Lesedauer
7 Minuten
Kleines geerbtes Einfamilienhaus in ruhigem Vorort au einer Backsteinfassade mit einem gepflegten Garten aus einer grünen Wiese, blühenden Blumen und 2 alten, großen Bäumen.

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Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt und überlegen, die Immobilie zu verkaufen? Der Verkauf einer geerbten Immobilie bringt einige Besonderheiten mit sich – von der Eintragung ins Grundbuch über steuerliche Fragen bis hin zur Abstimmung in einer Erbengemeinschaft. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein geerbtes Haus verkaufen, welche Steuern anfallen können und worauf Sie achten sollten.

Geerbtes Haus verkaufen – was kommt auf Sie zu?

Ein Haus zu erben ist zunächst einmal ein bedeutendes Ereignis. Oft handelt es sich um das Elternhaus oder die Immobilie naher Angehöriger. Diese sind meist eng verbunden mit Erinnerungen, Geschichten und Emotionen. Gleichzeitig bringt eine Erbschaft jedoch auch Verantwortung, organisatorische Aufgaben und nicht selten komplexe Entscheidungen mit sich.

Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten, stehen im Wesentlichen folgende Schritte an:

  • Erbrechtliche Voraussetzungen klären
  • Eigentumsverhältnisse im Grundbuch prüfen
  • Steuerliche Situation analysieren
  • Immobilienwert ermitteln
  • Vermarktung und Verkauf durchführen

Der Verkauf einer geerbten Immobilie unterscheidet sich deutlich von einem „normalen“ Verkauf. Warum? Weil häufig mehrere Erben beteiligt sind, weil steuerliche Besonderheiten greifen und weil die emotionale Komponente nicht zu unterschätzen ist.

Gerade beim Elternhaus ist die Entscheidung zum Verkauf oft kein rein wirtschaftlicher Entschluss. In diesem emotionalen Prozess schwanken viele Erben zwischen Vernunft und Verbundenheit. Hier ist es wichtig, sowohl sachlich als auch sensibel vorzugehen. Ein strukturierter Plan hilft, Klarheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden.

Voraussetzungen – bevor Sie verkaufen können

Bevor Sie überhaupt an einen Verkauf denken können, müssen die rechtlichen Grundlagen geklärt sein.

Erbschein oder beglaubigtes Testament organisieren

Zum Verkauf einer geerbten Immobilie benötigen Sie zunächst einen Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll. Dieses Dokument weist Sie offiziell als Erben aus. Ohne diesen Nachweis können Sie weder über die Immobilie verfügen noch können Sie diese verkaufen.

Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Je nach Komplexität des Nachlasses kann die Ausstellung einige Wochen dauern. Gehen Sie diesen Schritt rechtzeitig vor dem Verkauf der Immobilie an, damit Sie nicht in unnötigen zeitlichen Stress kommen.

Grundbucheintrag: Sie müssen als Eigentümer eingetragen sein

Rechtlich maßgeblich ist das Grundbuch. Erst wenn Sie dort als Eigentümer eingetragen sind, können Sie wirksam verkaufen.

Die Umschreibung erfolgt auf Grundlage des Erbscheins oder Testaments. In den ersten zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung beim Grundbuchamt in der Regel gebührenfrei. Ein Detail, das viele Eigentümer nicht kennen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Notar. 

Geerbtes Haus verkaufen ohne Grundbucheintrag – geht das?

In der Praxis taucht häufig die Frage auf, ob ein Verkauf bereits möglich ist, bevor die Grundbuchumschreibung erfolgt ist.

Grundsätzlich gilt: Ein Verkauf ist erst dann rechtssicher möglich, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Dennoch werden beide Vorgänge beim Notar oftmals kombiniert, um Ihnen den Verkauf zu erleichtern. Sobald Sie beim Verkauf mit den Käufern einen notariellen Kaufvertrag aufsetzen, können beide Umschreibungen kombiniert werden. Das verzögert allerdings den Verkaufsprozess und die Kaufpreiszahlung. Denn die Umschreibung auf Sie ist eine wichtige Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung. 

Das bedeutet, Sie können beide Schritte kombinieren, verzögern damit allerdings die Kaufpreiszahlung. Unser Rat: Klären Sie die Eigentumsverhältnisse sauber, bevor Sie in die Vermarktung starten.

Auf einem Schreibtisch liegen einige Unterlagen für den Verkauf einer geerbten Immobilie, unter anderem der Erbschein, ein Grundriss und ein Energieausweis.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Verkauf?

Für einen reibungslosen Verkaufsprozess benötigen Sie unter anderem:

  • Erbschein oder notarielles Testament
  • Aktuellen Grundbuchauszug
  • Energieausweis
  • Bauunterlagen (Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Lageplan)
  • Nachweise über Modernisierungen
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

Eine vollständige Dokumentation schafft Vertrauen bei Kaufinteressenten und beschleunigt den Verkaufsprozess erheblich. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lesen Sie in unserem Ratgeber Ablauf Hausverkauf.

Geerbtes Haus verkaufen in einer Erbengemeinschaft

In vielen Fällen wird eine Immobilie nicht allein, sondern gemeinsam mit Geschwistern oder weiteren Angehörigen geerbt. Dann entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft bedeutet, dass alle Erben gemeinsam Eigentümer der Immobilie sind. Keiner kann allein über das Haus verfügen. Entscheidungen müssen gemeinschaftlich getroffen werden. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer geerbten Immobilie alle Erben zustimmen und den notariellen Kaufvertrag unterzeichnen müssen. Schon eine einzelne Gegenstimme kann den Verkaufsprozess blockieren. Das führt nicht selten zu Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. 

Was tun bei Uneinigkeit?

Bei Uneinigkeit gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Einvernehmlicher Verkauf und Aufteilung des Erlöses
  2. Auszahlung einzelner Erben (ein Erbe übernimmt die Immobilie)
  3. Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung ist meist die letzte Option. Es handelt sich dabei um eine Sonderform der Zwangsversteigerung, mit der Miteigentümer oder Erben eine unteilbare Immobilie in einen teilbaren Geldwert umwandeln. Sie wird beim Amtsgericht beantragt, um Gemeinschaften aufzulösen, wenn Einigkeit über den Verkauf fehlt. Sie führt oft zu niedrigeren Verkaufspreisen und belastet familiäre Beziehungen erheblich. Aus unserer Erfahrung ist eine frühzeitige, offene Kommunikation der Schlüssel zur Lösung.

Sie befinden sich in einer Erbengemeinschaft und suchen einen neutralen Ansprechpartner? Die Mitarbeiter der Concept Living GmbH unterstützen Sie in der Region Ludwigsburg – vertraulich, persönlich und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Gerade in Erbengemeinschaften ist ein neutraler Makler oft hilfreich. Als Vermittler zwischen wirtschaftlichen Interessen und emotionalen Spannungen.

Eine Erbengemeinschaft bespricht den Verkauf der geerbten Immobilie mit einem professionellen Immobilienmakler an einem Esstisch. Der Immobilienmakler hat eine Schreibmappe vor sich liegen und berät die Erbengemeinschaft.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer geerbten Immobilie an?

Steuerlich gibt es zwei zentrale Themen:

  • Erbschaftsteuer
  • Spekulationssteuer

Diese beiden Steuerarten werden häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche Grundlagen.

Erbschaftsteuer vs. Spekulationssteuer – wo liegt der Unterschied

Die Erbschaftsteuer fällt auf den Wert des Nachlasses an – also auf die Übertragung der Immobilie durch die Erben. Sie hängt vom Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab. 

Die Spekulationssteuer hingegen betrifft den späteren Verkauf der Immobilie. Sie fällt an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen. 

Spekulationsfrist: Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Entscheidend ist die sogenannte 10-Jahres-Frist. Maßgeblich für die Berechnung ist nicht Ihr Erbdatum, sondern das Kaufdatum des Erblassers. Hat der Verstorbene die Immobilie vor mehr als zehn Jahren erworben, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle, in denen die Spekulationsfrist bereits früher abläuft.

Ausnahmefall Eigennutzung: 3 Jahre selbst bewohnt = steuerfrei

Eine weitere wichtige Ausnahme der Spekulationsfrist betrifft die Eigennutzung. Der Verkauf der Immobilie ist steuerfrei, wenn:

  • Der Erblasser die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt hat oder
  • Der Erblasser die Immobilie bis zum Tod selbst bewohnt hat oder
  • Der Erbe die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt hat

Dabei zählt das Kalenderjahr, nicht der genaue Monat.

Rechenbeispiel zum Sonderfall der Eigennutzung

Angenommen:

  • Kauf durch den Erblasser: 2018
  • Erbfall: 2024
  • Verkauf: 2026
  • Gewinn aus Verkauf: 80.000 €

Da zwischen 2018 und 2026 weniger als zehn Jahre liegen, wäre der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig, sofern keine Eigennutzung vorliegt.

Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 35 % könnten rund 28.000 € Einkommensteuer anfallen. Hier zeigt sich, wie wichtig eine sorgfältige steuerliche Planung ist. Hat der Erblasser die Wohnung in der Zeit zwischen 2018 – 2024 selbst bewohnt, so entfällt diese steuerliche Belastung. Gleiches gilt, wenn der Erbe die Wohnung zwischen dem Erbfall und dem Verkauf selbst bewohnt hat. 

Unser Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater hierzu beraten. 

Den Wert der geerbten Immobilie ermitteln

Bevor Sie verkaufen, sollten Sie den tatsächlichen Wert der Immobilie kennen. Warum ist eine richtige Bewertung der Immobilie wichtig?

  • Realistische Preisfindung
  • Vermeidung von überzogenen Erwartungen
  • Faire Aufteilung in der Erbengemeinschaft
  • Grundlage für steuerliche Bewertung

Ein zu hoher Preis schreckt Käufer ab. Ein zu niedriger Preis verschenkt Vermögen.

Verkehrswert vs. Marktwert

Der Verkehrswert Ihrer Immobilie ist der objektiv ermittelte Wert gemäß Bewertungsverfahren. Hier werden alle baulichen Kriterien, wie die Bausubstanz, Sanierungen und die Lage objektiv berücksichtigt und bewertet. Der Marktwert ergibt sich aus Angebot und Nachfrage in der jeweiligen Region. Der Marktwert unterscheidet sich oft vom Verkehrswert. Oftmals liegt dieser aufgrund hoher regionaler Nachfrage über dem Wert des Verkehrswerts.

Wer bewertet geerbte Immobilien?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihre Immobilien zu bewerten.

  • Immobilienmakler (kostenfreie Marktwertanalyse)
  • Öffentlich bestellter Gutachter
  • Online-Bewertungstools

Online-Tools liefern nur grobe Richtwerte. Oftmals fehlen hier jedoch einige Faktoren, die Online-Tools nicht abdecken können. Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage empfehlen wir eine professionelle Bewertung vor Ort.

Die Mitarbeiter der Concept Living GmbH stehen Ihnen als regionaler Ansprechpartner in Ludwigsburg und Umgebung zur Verfügung. Wir ermitteln den Marktwert Ihrer geerbten Immobilie fundiert und begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zum erfolgreichen Verkauf. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Wenn es darum geht, zu erfahren, wie viel Sie am aktuellen Markt für Ihre Immobilie erzielen können, kann Ihnen ein regionaler Immobilienmakler sehr gut weiterhelfen. Makler kennen die Region, die aktuelle Nachfrage und die derzeitige Marktsituation. Gerade im Raum Ludwigsburg und den umliegenden Städten wie Leinfelden-Echterdingen oder Bietigheim-Bissingen gibt es aktuell eine hohe Nachfrage. 

Sollten Sie eine rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie benötigen, empfehlen wir Ihnen einen Gutachter zu bestellen. Dieser ist zwar kostenpflichtig, kann aber besonders im Erbfall eine objektive Entscheidungsgrundlage liefern. Außerdem sind diese Wertgutachten auch vor Gericht zulässig.  

Weitere Informationen zum Thema Wertermittlung einer Immobilie finden Sie in unserem Ratgeber zur Marktwertanalyse Immobilien.

Ablauf – so verkaufen Sie ein geerbtes Haus

Ein strukturierter Ablauf verhindert Verzögerungen und Unsicherheiten. In einer kompakten Schritt-für-Schritt Anleitung, versuchen wir Ihnen einen vereinfachten Überblick über den komplexen Prozess zu geben. 

Schritt 1: Erbschein beantragen und Grundbuch ändern

Rechtliche Eigentumsverhältnisse müssen im Vorfeld geklärt sein. Oftmals kann dieser Schritt mit der notariellen Beurkundung des Verkaufs zusammengelegt werden. Wir empfehlen, diesen Schritt rechtzeitig zu Beginn durchzuführen, um keine Verzögerungen zu riskieren. 

Schritt 2: Immobilie bewerten lassen

Legen Sie einen marktgerechten Angebotspreis fest. Sollte sich die Erbengemeinschaft einig sein, kann Ihnen ein lokaler Immobilienmakler eine konkrete Markteinschätzung liefern.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Besorgen Sie rechtzeitig vor Verkaufsstart alle notwendigen Unterlagen. Teilweise sind Sie verpflichtet, diese zur Besichtigung vorzulegen. Eine ausführliche Dokumentation schafft Vertrauen und Transparenz bei potenziellen Käufern. Besorgen Sie unter anderem einen Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen, Modernisierungsnachweise, die Teilungserklärung, einen Grundbuchauszug und den Lageplan.

Schritt 4: Vermarktung starten

Ein professioneller Auftritt erhöht die Chancen, schnell erfolgreich zu vermarkten. Dazu zählen unter anderem professionelle Fotos, ein aussagekräftiges Exposé und ein gut strukturiertes Online-Inserate.

Schritt 5: Käufer finden, Notartermin, Übergabe

Nach Einigung erfolgt die notarielle Beurkundung. Prüfen Sie vorab unbedingt die Bonität der Käufer. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank sollte Ihnen vorliegen. Der Kaufvertrag wird beim Notar unterzeichnet. Anschließend erfolgen Kaufpreiszahlung und Übergabe.

Einen detaillierten Überblick finden Sie in unserem Leitfaden zum Ablauf des gesamten Hausverkaufs.

Eine Schlüsselübergabe einer jungen Familie mit 2 Kindern nach dem erfolgreichen Verkauf einer geerbten Immobilie durch einen Immobilienmakler.

Geerbtes Haus verkaufen – mit oder ohne Makler?

Grundsätzlich können Sie eine Immobilie privat verkaufen. Doch gerade bei Erbschaftsimmobilien sprechen viele Gründe für professionelle Unterstützung. Von der Moderation innerhalb der Erbengemeinschaft, einer realistischen Marktanalyse zu einer professionellen Vermarktung – ein Makler kann Ihnen einiges erleichtern und viel Arbeit und Ärger sparen. Außerdem kümmert sich ein professioneller Immobilienmakler um den rechtssicheren Verkauf und die Abwicklung der Immobilie.

Vorteile eines Maklers im Überblick

  • Entlastung in einer emotional belastenden Phase
  • Marktkenntnis und realistische Preisstrategie
  • Professionelle Verhandlungsführung
  • Rechtssichere Abwicklung
  • Koordination aller Beteiligten

Concept Living als Ansprechpartner

Als erfahrenes Team begleitet Concept Living regelmäßig Eigentümer in der Region Ludwigsburg, Vaihingen an der Enz oder Remseck am Neckar beim Verkauf von Erbschaftsimmobilien. Wir wissen, dass hier nicht nur Zahlen zählen – sondern auch Sensibilität und Verständnis. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular

Fazit – Gut informiert zum erfolgreichen Verkauf

Ein geerbtes Haus zu verkaufen bedeutet mehr als nur eine Immobilie zu vermarkten.

Sie müssen einige Dinge im Vorfeld klären und organisieren, bevor Sie durchstarten können. Dazu zählen unter anderem:

  • Den Erbschein beantragen
  • Prüfung des Eintrags im Grundbuch 
  • Steuerliche Fragen klären
  • Bei Erbengemeinschaften Einigkeit herstellen
  • Den Marktwert realistisch bestimmen

Wer frühzeitig Informationen einholt und strukturiert vorgeht, vermeidet unnötige Verzögerungen und finanzielle Nachteile.

Unser abschließender Rat: Holen Sie sich rechtzeitig professionelle Unterstützung - rechtlich, steuerlich und immobilienfachlich.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer geerbten Immobilie haben oder eine unverbindliche Einschätzung wünschen:

Concept Living steht Ihnen gerne persönlich zur Seite – kompetent, transparent und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie unser Kontktformular.

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