Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg – Höhe, Berechnung und wann Sie keine zahlen müssen

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Wer in Baden-Württemberg eine Immobilie kauft, zahlt neben dem Kaufpreis auch Grunderwerbsteuer – und die kann bei einem Objekt für 500.000 Euro schnell 25.000 Euro ausmachen. In diesem Ratgeber erklären wir, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg aktuell ist, wie sie berechnet wird, wann sie fällig wird und in welchen Fällen Sie gar keine zahlen müssen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?
Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt aktuell 5,0 % des Kaufpreises einer Immobilie. Dieser Steuersatz gilt seit November 2011 und hat sich seitdem nicht mehr verändert. Im bundesweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg damit im Mittelfeld der Steuersätze. Ein Bundesland verlangen deutlich weniger, andere deutlich mehr.
Hier finden Sie alle Bundesländer im Vergleich:
Für Käufer bedeutet das: Beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg müssen 5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises als Steuer einkalkuliert werden.
Wichtig zu wissen:
Der Steuersatz gilt landesweit einheitlich. Egal ob Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Auch die Lage spielt bei der Berechnung keine Rolle. Egal ob Sie zentral in Ludwigsburg, Leinfelden-Echterdingen oder Bietigheim-Bissingen oder eher im ländlichen Raum kaufen – die Grunderwerbsteuer beträgt überall dieselben 5,0 %.
Grunderwerbsteuer berechnen – so geht es
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich sehr einfach und kann durch Käufer schnell selbst ermittelt werden.
Formel:
Kaufpreis / 100 x 5 = Höhe der fälligen Grunderwerbsteuer
Der Kaufpreis ist dabei der Betrag, der im notariellen Kaufvertrag für die Immobilie festgelegt wird, nicht der Angebotspreis. Die Höhe der Steuer hängt im Volumen also je nach Kaufpreis ab, der in den unterschiedlichen Regionen im Land variiert.
Beispielrechnungen der Grunderwerbsteuer aus der Region
Typische Kaufpreise im Großraum Ludwigsburg und Stuttgart zeigen schnell, wie hoch die Steuer ausfallen kann:
Sie möchten wissen, was eine Immobilie in der Region Ludwigsburg aktuell kostet? Wir beraten Sie persönlich und kostenlos. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Unser Tipp: Inventar separat ausweisen
Ein legaler Gestaltungsspielraum besteht darin, bewegliches Inventar im Kaufvertrag separat auszuweisen. Dazu können beispielsweise typischerweise:
- Einbauküche
- Möbel
- Gartenmöbel oder Geräte
- Sauna oder bestimmte Einrichtungsgegenstände
Da die Grunderwerbsteuer nur auf den Immobilienwert berechnet wird, kann eine klare Aufteilung im Vertrag die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren.
Allerdings gilt: Die Werte müssen realistisch und nachvollziehbar sein. Das Finanzamt prüft entsprechende Angaben. Besprechen Sie dies vorher am besten mit Ihrem Steuerberater.
Kaufnebenkosten im Blick behalten
Neben der Grunderwerbsteuer fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an. Hierzu gehören oft die Maklercourtage und Notar- und Grundbuchkosten.
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg – wann wird sie fällig?
Viele Kaufinteressenten stellen uns häufig eine Frage zur Grunderwerbsteuer: Wann genau muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden? Der Zeitpunkt, wann die Grunderwerbsteuer fällig wird, ist klar geregelt.
Schritt-für-Schritt Ablauf
- Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
Käufer und Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar.
- Meldung an das Finanzamt
Der Notar informiert automatisch das zuständige Finanzamt über den Immobilienkauf.
- Steuerbescheid
Das Finanzamt sendet dem Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid.
- Zahlungsfrist
Nach Zustellung des Bescheids muss die Steuer innerhalb eines Monats bezahlt werden.
- Eintragung ins Grundbuch
Erst, wenn das Finanzamt den Erhalt der Steuer beim Notar bestätigt, werden Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Der Steuerbescheid kommt in der Praxis meist 2 bis 6 Wochen nach der Beurkundung beim Notar.
Warum die Zahlung der Grunderwerbsteuer so wichtig ist
Erst wenn die Steuerbezahlt wurde, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese wird vom Finanzamt ohne ihr Zutun anden Notar gesendet. Diese bestätigt, dass keine offenen Steuerschulden bestehen. Erst danach kann der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden. Das heißt: solange die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt, werden sienicht Eigentümer der Immobilie.
Praxistipp
Viele Banken finanzieren die Grunderwerbsteuer nicht. Diese wird in der Regel aus dem Eigenkapital finanziert. Planen Sie daher die Grunderwerbsteuer frühzeitig inIhre Finanzierung ein. Warten Sie nicht erst auf den Steuerbescheid. Der Betrag sollte bereits beim Notartermin verfügbar sein.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
Grundsätzlich giltin Deutschland eine klare Regel: Die Grunderwerbsteuer wird vom Käufer bezahlt. Der Käufer übernimmt also sämtliche Steuerkosten im Zusammenhang mit dem Eigentumswechsel.
Gesetzliche Besonderheit: Gesamtschuldnerschaft
Rein rechtlich sind jedoch beide Parteien, also Käufer und Verkäufer, Gesamtschuldner gegenüber dem Finanzamt.
Das bedeutet im Klartext: zahlt der Käufer die Steuer nicht, kann dasFinanzamt auch den Verkäufer zur Zahlung verpflichten. In der Praxis kommt dasselten vor, dennoch sollten Verkäufer diese Regelung kennen.
Praxishinweis für Verkäufer
Gerade bei privaten Verkäufen empfiehlt es sich, die Bonität des Käufers zu prüfen. In der Rege lgeschieht dies über:
- eine Finanzierungsbestätigung der Bank
- einen Eigenkapitalnachweis
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir begleiten Sie transparent durch den gesamten Prozess – von der Bewertung bis zum Notartermin. Unsere Leistungen im Überblick.
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg – Befreiung: Wann fällt sie weg?
Es gibt einige Sonderfälle, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt.
1. Erbschaft und Schenkung
Bei der Übertragung einer Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung wird keine Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt erhoben.
Stattdessen können andere Steuerarten relevant sein, beispielsweise die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und überlegen, diese zu verkaufen, finden Sie wichtige Hinweise im Artikel "Geerbtes Haus verkaufen".
2. Verkauf innerhalb der Familie
Ebenfalls steuerfrei ist der Verkauf zwischen engen Familienangehörigen, zum Beispiel:
- zwischen Ehepartnern
- zwischen Eltern und Kindern
- zwischen Großeltern und Enkeln
Diese Regelung wird häufig bei vorweggenommener Erbfolge genutzt. Beachten Sie dabei allerdings, dass es beim Verkauf an die eigenen Kinder oder Enkelkinder eine Sonderregelung gibt. Sollten deren Partner:innen als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden (üblich zu 50 %), so müssen diese anteilig die Grunderwerbsteuer verrichten, wenn diese vor dem Kauf nicht verheiratet sind.
3. Sehr niedrige Kaufpreise
Liegt der Kaufpreis einer Immobilie unter 2.500 Euro, fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an. In der Praxis kommt dieser Fall allerdings nur sehr selten vor. Beachten Sie, dass beim Verkauf einer Immobilie deutlich unter dem Marktwert rechtliche Konsequenzen folgen können. Hier wird z.B. von einer versteckten Schenkung gesprochen.
Grunderwerbsteuer und weitere Kaufnebenkosten im Überblick
Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der sogenannten Kaufnebenkosten. Beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg müssen Käufer in der Regel mit folgenden Kosten rechnen:
Grunderwerbsteuer 5,0 %
Notarkosten ca. 1,0 – 1,5 %
Grundbuchkosten ca. 0,5 %
Maklercourtage üblicherweise 3,57 % inkl. MwSt.
Faustregel zur Berechnung der Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
Insgesamt liegen die Kaufnebenkosten meist zwischen 9 % und 12 % des Kaufpreises. Um die Kaufnebenkosten schnell zu überschlagen, gehen Sie von 10 % Kaufnebenkosten aus.
Beispiel bei einem Kaufpreis von 500.000 €:
- Grunderwerbsteuer: 25.000 €
- Notar & Grundbuch: ca. 7.500 €
- Maklerprovision: ca. 17.850 €
Gesamte Nebenkosten: ca. 50.350 €
Wichtiger Finanzierungstipp
Banken verlangen in der Regel, dass Nebenkosten aus Eigenkapital finanziert werden. Planen Sie diese Beträge also unbedingt vor dem Kauf ein.
Weitere Details zum Ablauf eines Immobilienverkaufs finden Sie auch im Ratgeber „Wie verkauft man ein Haus“.
Fazit – Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg fest einplanen
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den wichtigsten Nebenkosten beim Immobilienkauf. In Baden-Württemberg beträgt sie aktuell 5,0 % des Kaufpreises und wird nach der notariellen Beurkundung vom Finanzamt festgesetzt.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Steuersatz: 5,0 %
- Zahlungspflicht: Käufer
- Fälligkeit: ca. 2–6 Wochen nach Notartermin
- Zahlung innerhalb von 1 Monat nach Steuerbescheid
Gerade in Regionen mit hohen Immobilienpreisen – etwa im Raum Ludwigsburg und Stuttgart – können schnell 20.000 bis 30.000 Euro oder mehr an Grunderwerbsteuer entstehen. Eine realistische Planung der Kaufnebenkosten ist daher entscheidend.
Tipp: Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten. Bei Concept Living können Sie eine kostenlose Immobilienbewertung bzw. Marktwertanalyse anfragen und erhalten eine realistische Einschätzung des aktuellen Marktpreises.
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